Tätigkeitsbereich

Energierecht

Finanzierung und Entwicklung von Energieprojekten, einschließlich Kernkraft und erneuerbaren Energien.

Energie ist ein entscheidender Motor für Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung und globale Nachhaltigkeit. Der Energiesektor befindet sich im rasanten Wandel – bedingt durch Investitionen in erneuerbare Energien, regulatorische Reformen, technologische Innovationen und den Übergang zu saubereren Energiequellen. Unternehmen sehen sich dadurch zunehmend komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Herausforderungen gegenüber.

Unsere Energiepraxis berät Energieunternehmen, Projektentwickler, Investoren, Infrastrukturanbieter, Versorgungsunternehmen und multinationale Konzerne zu den rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen des Energiesektors. Wir bieten praxisorientierte und wirtschaftlich ausgerichtete Beratung, die es unseren Mandanten ermöglicht, Risiken zu managen, Projekte effektiv umzusetzen, regulatorische Verpflichtungen zu erfüllen und ihre strategischen Energieziele zu erreichen.

Unsere Energiepraxis ist bekannt für ihre Expertise und Erfahrung in den Bereichen erneuerbare Energien (Wind, Solar und Wasserkraft), Geothermie (einschließlich Fernwärme), Investitionen in Kohle- und Gaskraftwerke, Kernenergie (siehe separater Praxisbereich), GuD-Kraftwerke und Gasspeicher, LNG-Anlagen und schwimmende LNG-Anlagen sowie Pipelineprojekte.

Unser Team berät Sie umfassend zu allen Energiefragen, darunter:
• Projekte und Investitionen im Bereich erneuerbare Energien
• Energiewende und Dekarbonisierungsinitiativen
• Energieregulierung und Compliance-Verpflichtungen
• Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung
• Energieversorgung, -beschaffung und -handel
• Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs)
• Projektentwicklung, -finanzierung und Infrastrukturentwicklung
• Netzanschluss und Netzzugang
• Regulierung des Strom-, Öl- und Gasmarktes
• Lizenzierung, Genehmigungen und behördliche Auflagen
• Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte
• Entwicklung und Betrieb von Energieinfrastruktur
• Bau- und Ingenieurverträge sowie Betriebs- und Wartungsverträge
• Joint Ventures, Partnerschaften und Investitionsstrukturen
• Energiebezogene Streitigkeiten, Ansprüche und behördliche Untersuchungen
• Neue Energietechnologien

Wir bieten umfassende Rechtsberatung durch:
• Beratung zu Energieprojekten von der Entwicklung und Planung bis zum Betrieb
• Strukturierung und Verhandlung von Energieinvestitionen und kommerziellen Vereinbarungen
• Erstellung und Prüfung von Energieliefer-, -beschaffungs- und -abnahmeverträgen
• Beratung zu behördlichen Genehmigungen, Lizenzierung und Compliance Anforderungen
• Durchführung von rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen für Energieanlagen und -investitionen
• Beratung zu Bau-, Engineering-, Wartungs-, Betriebs- und Projektabwicklungsverträgen
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Regulierungsbehörden, Regierungsstellen und Branchenakteuren
• Beratung zu Energiewende-Strategien und Nachhaltigkeitszielen
• Unterstützung bei Streitigkeiten, Mediation, Schiedsverfahren und behördlichen Verfahren
• Strategische Beratung zu neuen Energietechnologien und Marktentwicklungen

Erfolgreiche Energieprojekte erfordern regulatorisches Verständnis, kaufmännisches Know-how, technisches Wissen und strategische Planung. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um praxisorientierte Lösungen zu entwickeln, die auf deren Ziele, regulatorisches Umfeld und Risikoprofil zugeschnitten sind.

Unsere Energiepraxis verfügt über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen sowie der Energiemarktregulierungsbehörde.

Für eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder um einen unserer Anwälte zu kontaktieren, rufen Sie uns bitte unter +90 (0) 212 366 68 68 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].