Tätigkeitsbereich

Kernenergie

Kernenergie und Kernkraftwerksprojekte

Der Nuklearsektor operiert in einem der weltweit am stärksten regulierten rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelder und erfordert daher ein sorgfältiges Management regulatorischer, umweltbezogener, wirtschaftlicher, sicherheitsrelevanter und internationaler Verpflichtungen. Unsere Nuklearpraxis bietet umfassende Rechtsberatung für ausländische Regierungen und deren Einrichtungen, Projektgesellschaften, Projektentwickler, Investoren, Auftragnehmer, Technologieanbieter und Finanzinstitute, die in der Kernenergie und verwandten Branchen tätig sind.

Wir begleiten unsere Mandanten über den gesamten Lebenszyklus von Nuklearprojekten hinweg – von der Entwicklung (einschließlich der Ausarbeitung und Verhandlung zwischenstaatlicher Abkommen und Vereinbarungen mit der Gastregierung) und der Genehmigungserteilung bis hin zu Bau, Betrieb, Stilllegung und Abfallmanagement. Dabei liefern wir praxisorientierte Rechtslösungen, die Investitionen erleichtern, die Einhaltung regulatorischer Vorgaben gewährleisten und komplexe Projektrisiken managen. Unsere Nuklearrechtsabteilung hat alle Kernkraftwerksprojekte des Landes beraten, darunter:

  • Kernkraftwerk Akkuyu
  • Kernkraftwerk Sinop
  • Kernkraftwerk Igneada (İğneada)

Wir bieten strategische Rechtsberatung durch:
• Beratung zu zwischenstaatlichen Abkommen und Abkommen mit der Gastregierung
• Beratung zu nuklearen Regulierungsrahmen
• Einholung von Lizenzen, Genehmigungen und behördlichen Zulassungen
• Strukturierung komplexer Projektentwicklungs- und Investitionsvereinbarungen
• Ausarbeitung und Verhandlung von EPC-Verträgen (Engineering, Procurement, Construction, Operation and Maintenance)
• Ausarbeitung und Verhandlung von Stromabnahmeverträgen
• Beratung zum Regelenergiemarkt
• Beratung zu Finanzierungs- und Kreditgeberanforderungen
• Unterstützung bei Fusionen, Übernahmen, Joint Ventures und strategischen Investitionen
• Beratung zu Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und Compliance-Verpflichtungen

Nuklearprojekte erfordern Rechtsberater, die die Schnittstelle zwischen Regulierung, Infrastrukturentwicklung und Umwelt verstehen. Verantwortungsvolles Handeln, internationale Verpflichtungen und wirtschaftliche Realitäten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Mandanten, Aufsichtsbehörden und Projektbeteiligten rechtlich einwandfreie und wirtschaftlich effektive Lösungen.

Unsere Nuklearrechtsabteilung verfügt über umfassende Erfahrung in der Ausarbeitung neuer Gesetze und der Anpassung bestehender Gesetze an die Gegebenheiten von Nuklearinvestitionen. Wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen, der Atomaufsichtsbehörde und der Energiemarktregulierungsbehörde.

Für eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder um einen unserer Anwälte zu kontaktieren, erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail unter +90 (0) 212 366 68 68 oder [email protected].