Tätigkeitsbereich
ÖPP sowie Entwicklung und Finanzierung von Infrastrukturprojekten.
Da Infrastrukturprojekte immer komplexer werden und erhebliche Investitionen, öffentlich-private Partnerschaften sowie sich stetig weiterentwickelnde regulatorische Rahmenbedingungen erfordern, benötigen Organisationen strategische Beratung, um kritische Anlagen erfolgreich zu realisieren und Projektrisiken zu managen.
Unsere Infrastrukturpraxis berät Projektentwickler, Investoren, Finanziers, Bauunternehmen, Hersteller und Betreiber zu den rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Finanzierung, Realisierung und dem Betrieb großer Infrastrukturprojekte.
Unser Team berät Sie umfassend zu Infrastrukturthemen, darunter:
• Entwicklung und Realisierung von Infrastrukturprojekten
• Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und staatliche Infrastrukturprogramme
• Projektfinanzierung und Infrastrukturinvestitionsstrukturen
• Verkehrsinfrastruktur, einschließlich Straßen, Schienenwege, Häfen und Flughäfen
• Energie- und Versorgungsinfrastruktur
• Wasser- und Abfallinfrastrukturprojekte
• Telekommunikations- und digitale Infrastruktur
• Infrastrukturbeschaffung und Ausschreibungsverfahren
• Infrastrukturkonzessionen und langfristige Dienstleistungsverträge
• Genehmigungen, Lizenzen und Compliance-Verpflichtungen
• Grundstückserwerb, Eigentumsrechte und immobilienbezogene Infrastrukturfragen
• Infrastrukturstreitigkeiten, Ansprüche und Vertragsmanagement
• Nachhaltigkeits-, Umwelt- und klimabezogene Infrastrukturanforderungen
Wir bieten umfassende Rechtsberatung durch:
• Beratung zu Infrastrukturprojekten von der Entwicklung bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme
• Strukturierung und Verhandlung von Projektabwicklungs- und Investitionsvereinbarungen
• Erstellung und Prüfung von Bau-, Ingenieur-, Betriebs- und Wartungsverträgen
• Unterstützung bei öffentlichen Beschaffungsprozessen und Großprojektausschreibungen
• Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen von Infrastrukturanlagen und -transaktionen
• Beratung zu Genehmigungen, Umweltauflagen und Compliance-Anforderungen
• Beratung zu öffentlich-privaten Partnerschaften und Vergabemodellen der öffentlichen Hand
• Beratung bei der Akquisition und Veräußerung von Infrastrukturanlagen
Unsere Infrastrukturpraxis berät Mandanten in enger Zusammenarbeit mit unserer Praxisgruppe Streitbeilegung zu Mediation, Schiedsverfahren und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten. Dies umfasst auch Streitigkeiten gegen staatliche Maßnahmen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um die Auswirkungen von Streitigkeiten auf die Investitionen unserer Mandanten zu minimieren und, falls eine Anfechtung erfolgreich ist, alternative Investitionsstrukturen oder -wege zu identifizieren und umzusetzen, um die wirtschaftlichen Ziele zu sichern.
Unser Infrastrukturteam verfügt über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, dem Gesundheitsministerium und verschiedenen Metropolregionen.
Für eine detaillierte Leistungsbeschreibung oder um einen unserer Anwälte zu kontaktieren, rufen Sie uns bitte unter +90 (0) 212 366 68 68 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].